Kreis Offenbach ermöglicht Onlineantrag für den Pflichtumtausch des Führerscheins

Kreis Offenbach ermöglicht Onlineantrag für den Pflichtumtausch des Führerscheins
Kreis Offenbach ermöglicht Onlineantrag für den Pflichtumtausch des Führerscheins

Im Kreis Offenbach können Inhaber alter Führerscheine ihren Schein nun vollständig online beantragen und anschließend in der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Der digitale Service soll Antragstellenden den Weg zum Amt für die Antragstellung ersparen. Die persönliche Vorsprache bleibt nur für die Aushändigung des neuen EU Kartenführerscheins erforderlich.

Onlineverfahren und notwendige Unterlagen

Der Antrag wird über das zentrale Landesportal des Kreises gestellt. Für die digitale Antragstellung ist ein Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach Voraussetzung. Außerdem darf der bisherige Führerschein nicht als verloren oder gestohlen gemeldet sein. Erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein. Diese Unterlagen können als Bilddateien hochgeladen oder mit einer Selfie Funktion erfasst werden. Eine gültige E Mail Adresse wird zur Kommunikation und für Abholbenachrichtigungen benötigt. Die Gebühr beträgt 26,50 Euro und kann im Antrag über ein elektronisches Bezahlsystem entrichtet werden.

Wer muss wann umtauschen

Der Pflichtumtausch betrifft verschiedene Führerscheinformate und richtet sich nach Geburtsjahr beziehungsweise Ausstellungsjahr. Für die alten Papierführerscheine in rosa oder grau ist das Geburtsjahr entscheidend. Für die Jahrgänge 1953 bis 1971 sind die Umtauschfristen bereits abgelaufen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 erledigen.

Bei Kartenführerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgegeben wurden, gilt das Ausstellungsjahr. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 erneuert werden. Die Fristen sind gestaffelt und laufen gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wer die jeweiligen Fristen versäumt, riskiert Bußgelder.

Gültigkeit und Folgen für die Fahrberechtigung

Neu ausgestellte Führerscheine im EU Kartenformat haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine erneute Ausstellung erforderlich. Die Fahrberechtigung bleibt davon unberührt, sofern keine medizinischen oder rechtlichen Einschränkungen vorliegen.

Weitere Informationen und Kontakt

Der vollständig digitale Antrag ist über das Onlineangebot des Kreises Offenbach erreichbar. Auf dem Portal werden die erforderlichen Schritte erläutert und Nutzerinnen und Nutzer durch den Antrag geführt. Rückfragen beantwortet die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter 06074 8180 0 oder per E Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-offenbach.de.

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