Gebührenerhöhung bei Personalausweisen tritt in Kraft

Gebührenerhöhung bei Personalausweisen tritt in Kraft
Gebührenerhöhung bei Personalausweisen tritt in Kraft

Seit Samstag, 7. Februar, gelten in Deutschland höhere Gebühren für die Beantragung von Personalausweisen. Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.

Wer von der Erhöhung betroffen ist

Die Anpassung betrifft alle, die einen neuen Personalausweis beantragen. Die neue Staffelung unterscheidet nach Alter und gilt ab dem genannten Datum unmittelbar bei Antragstellung. Informationen zu weiteren Ausnahmeregeln oder Übergangsfristen wurden in der Mitteilung des Innenministeriums nicht genannt.

Rechtliche Grundlage und Begründung

Die Erhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesinnenministeriums festgelegt und vom Bundesrat gebilligt. In der Begründung nennt das Ministerium gestiegene Herstellungskosten für die Ausweise sowie höheren Verwaltungsaufwand. Hinzu kämen neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse, die zusätzliche Kosten verursachten.

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